Der Strafvollzug

Ausschlaggebend für die triste Zukunft der Verurteilten war nicht primär das harte, aber doch in gesetzeskonformer Weise zustande gekommene Strafmaß, sondern vor allem der Strafvollzug. Die elf zu Kerkerstrafen Verurteilten wurden aus Gründen der sicheren Verwahrung und der Entfernung aus Bosnien in die Militärstrafanstalten Möllersdorf (Niederösterreich) und Theresienstadt (Böhmen) überstellt.

Die Anhaltung der jungen Nationalisten in den streng geführten Militärstrafanstalten und ihre langwährende Verwahrung in Einzelhaft hatten spürbare physische und psychische Folgen. Mehrere der zu längeren Kerkerstrafen Verurteilten starben noch während des Krieges.

Das 1917 unter Kaiser Karl eingeleitete Vorhaben ihrer Verbringung in zivile Strafanstalten und Aufhebung der „Einzelverwahrung“ kam für viele der Häftlinge zu spät, auch für die drei Hauptattentäter Gavrilo Princip (†1918), Nedjeljko Čabrinović (†1916) und Trifko Grabež (†1918). Die drei Männer wurden nur 24, 21 und 23 Jahre alt.

Princip, der an Knochentuberkulose erkrankt war und nur noch dahinvegetierte, starb, in der geschlossenen Krankenstation der Militärstrafanstalt Theresienstadt notdürftig versorgt und verpflegt, am 28. April 1918.  

Über die Attentäter, ihre Verurteilung und Haftbedingungen präsentiert das Kriegsarchiv bislang unbekannte Dokumente aus den Beständen des Militärgerichtsarchivs.

Auskunftstabellen, Transport der Kerkersträflinge; Urteil, Strafverzeichnisse, ärztliche Zeugnisse, Auskunftstabellen

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