Ausschlaggebend für die triste Zukunft der Verurteilten war nicht primär das harte, aber doch in gesetzeskonformer Weise zustande gekommene Strafmaß, sondern vor allem der Strafvollzug. Die elf zu Kerkerstrafen Verurteilten wurden aus Gründen der sicheren Verwahrung und der Entfernung aus Bosnien in die Militärstrafanstalten Möllersdorf (Niederösterreich) und Theresienstadt (Böhmen) überstellt.
Die Anhaltung der jungen Nationalisten in den streng geführten Militärstrafanstalten und ihre langwährende Verwahrung in Einzelhaft hatten spürbare physische und psychische Folgen. Mehrere der zu längeren Kerkerstrafen Verurteilten starben noch während des Krieges.
Das 1917 unter Kaiser Karl eingeleitete Vorhaben ihrer Verbringung in zivile Strafanstalten und Aufhebung der „Einzelverwahrung“ kam für viele der Häftlinge zu spät, auch für die drei Hauptattentäter Gavrilo Princip (†1918), Nedjeljko Čabrinović (†1916) und Trifko Grabež (†1918). Die drei Männer wurden nur 24, 21 und 23 Jahre alt.
Princip, der an Knochentuberkulose erkrankt war und nur noch dahinvegetierte, starb, in der geschlossenen Krankenstation der Militärstrafanstalt Theresienstadt notdürftig versorgt und verpflegt, am 28. April 1918.
Über die Attentäter, ihre Verurteilung und Haftbedingungen präsentiert das Kriegsarchiv bislang unbekannte Dokumente aus den Beständen des Militärgerichtsarchivs.

Auskunftstabellen, Transport der Kerkersträflinge; Urteil, Strafverzeichnisse, ärztliche Zeugnisse, Auskunftstabellen
Auskunftstabellen, Transport der Kerkersträflinge; Urteil, Strafverzeichnisse, ärztliche Zeugnisse, Auskunftstabellen
KA, MGA Sarajevo-Prozess 1. Band
Jetziges Verbrechen:
Name des Verbrechens, wegen welchem die Bestrafung erfolgt:
Mitschuld am Hochverrate
Auszug aus den Urtheilen, Datum der Allerhöchsten Resolution, mit welcher die Todesstrafe nachgesehen wurde:
Mit Urteil des Kreisgerichtes in Sarajevo vom 28. Oktober 1914 No. 7471 Strf wegen Verbrechens der Mitschuld am Hochverrate nach § 114 Strg gemäß § 114 Strfg und Anwendung des § 62 zu sieben Jahren schweren Kerkers verschärft mit einem Fasten jeden dritten Monat, mit einsamer Absperrung und hartem Lager in dunkler Zelle am 28. Juni eines jeden Jahres verurteilt.
Mit Entscheidung des Obergerichtes in Sarajevo vom 5. Dezember 1914 No. 2824 wurde die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft verworfen.
Dauer der Freiheitsstrafe: 28. Oktober 1914 – 28. Oktober 1921
Gehilfen (Theilnehmer): Gavro Princip, Nedelko Cubrinovic, Trifko Grabez, Vaso Cubrilovic, Cvjetko Popovic, Lazar Dukic, Ivo Kranjcevic, Mitar u. Nedo Kerovic, Damilo Ilic, Misko Jovanovic, Jakov Milovic
Beginn der Dauer der Einzelhaft (I. Stadium des Strafvollzuges): 9. Dezember 1914
Auffuhrung in der Strafanstalt: gut
Beschäftigung in der Strafanstalt: Weber
Zenica, den 21. März 1915
Auskunftstabellen, Transport der Kerkersträflinge; Urteil, Strafverzeichnisse, ärztliche Zeugnisse, Auskunftstabellen
KA, MGA Sarajevo-Prozess 1. Band
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KA, MGA Sarajevo-Prozess 1. Band
Auskunftstabelle
Über den im Grundbuche sub. Zahl 2279 eingeschriebenen Sträfling Ivo Kranjcevic
Eingeliefert aus dem Garnisonsarreste in Sarajevo.
Personsbeschreibung:
Höhe in Centimeter: 187
Körperbau: kräfig
Gesicht: länglich
Gesichtsfarbe: blass
Haare: braun
Stirne: gewöhnlich
Augenbrauen: braun
Augen: grünlich
Nase: proportional
Mund: normal
Zähne: gesund
Kinn: oval
Besondere Kennzeichen: schielt mit linkem Auge, trägt Brillen (:Zwicker:)
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KA, MGA Sarajevo-Prozess 1. Band
Persönliche Verhältnisse:
Geburtsort: Sarajevo, Land: Bosnien, Kreis, Bezirk, Gemeinde: Sarajevo
Letzter Wohnort und Zuständigkeit: Land: Kroatien, Bezirk: Otocac, Gemeinde: Kompolje
Geburt: eheliches Kind, war bei der Begehung der jetzigen strafbaren That 19 Jahre alt; bei der Einlieferung 19½ Jahre alt.
Sprachkenntnisse: Muttersprache: serbokroatisch, spricht noch etwas deutsch
Studien: kann lesen und schreiben, rechnen, hat einen höheren Unterricht genossen: 2 Jahrgänge Handelsakademie
Religion: römisch-katholisch, schwache religiöse Kenntnisse
Familienstand: ledig, keine Vermögensverhältnisse
Lebensberuf: Student
Gesundheitszustand: bei der Entlassung gesund, zu Geisteskrankheiten geneigt.
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KA, MGA Sarajevo-Prozess 1. Band
Jetziges Verbrechen:
Name des Verbrechens, wegen welchem die Bestrafung erfolgt: Hochverrat und Mord
Auszug aus den Urtheilen, Datum der Allerhöchsten Resolution, mit welcher die Todesstrafe nachgesehen wurde:
Mit Urteil des Kreisgerichtes in Sarajevo vom 28. Oktober 1914 No. 7471 wegen Verbrechens des Hochverrates nach § 9 u. 111/b und des Mordes nach § 209 u. 210 Strfg gemäss § 112/b II Strfg mit Rücksicht auf § 90 Strfg zu 10 (:zehn:) Jahren schweren Kerkers verschärft mit hartem Lager am 28. Juni eines jeden Jahres verurtheilt.
Mit Entscheidung des Obergerichtes in Sarajevo vom 11. Dezember 1914 wurde die Nicxhtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Verurteilten abgeweisen.
Dauer der Freiheitsstrafe. Der erste und der Letzte Tag der Strafe: 11. Dezember 1914 – 11. Dezember 1924
Aufführung in der Strafanstalt: gut
Beschäftigung in der Strafanstalt: Weber
Zenica, den 21. März 1915
Auskunftstabellen, Transport der Kerkersträflinge; Urteil, Strafverzeichnisse, ärztliche Zeugnisse, Auskunftstabellen
KA, MGA Sarajevo-Prozess 1. Band
Auskunftstabellen, Transport der Kerkersträflinge; Urteil, Strafverzeichnisse, ärztliche Zeugnisse, Auskunftstabellen
KA, MGA Sarajevo-Prozess 1. Band
Auskunftstabelle
Über den im Grundbuche sub Zahl 2267 eingeschriebenen Sträfling Lazar Gjukic
Eingeliefert aus dem Garnisonsarreste in Sarajevo.
Höhe in Centimeter: 180
Körperbau: mittel
Gesicht: oval
Gesichtsfarbe: gesund
Haare: dunkelbraun
Stirne: gewöhnlich
Augenbrauen: schwarz
Augen: braun
Nase: proportional
Mund: normal
Zähne: gesund
Kinn: oval