Conrad von Hötzendorf

Als General der Infanterie und Generalstabschef erhielt Conrad am 18. August 1910 den Freiherrenstand (Diplom ausgefertigt am 17. September 1910) und schließlich als Feldmarschall am 15. Juli 1918 den Grafenstand, mit Nachsicht der Taxen, verliehen. Zu diesem Zeitpunkt hatte Conrad bereits seine militärische Bedeutung eingebüßt.

Neben dem Diplomkonzept  mit Wappenmalerei enthält dieser Akt weitere Dokumente wie das Gesuch um Standeserhöhung mit Wappenbeschreibung und den aufzunehmenden Titeln.

Im Akt befinden sich auch drei Textentwürfe zu den ausgestellten Bestätigungen für die Söhne Conrads zur Führung des Freiherrenstandes und des verliehenen Wappens (11. Dezember 1916).

Die Ausfertigung des Freiherrnstandsdiploms für Conrad selbst und die Bestätigungsurkunden für die Söhne Egon und Konrad werden im Nachlass Conrad im Kriegsarchiv verwahrt (A 1450, Nr. 437-439).

Adelsakt Conrad von Hötzendorf 1910-1918 bzw. 1940

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