Nach der Ermordung des Thronfolgerehepaares am 28. Juni 1914 in Sarajevo verstrich fast ein Monat, bis am 23. Juli 1914 die offizielle Reaktion Österreich-Ungarns erfolgte: Das für den Anschlag auf Erzherzog Franz Ferdinand verantwortlich gemachte Königreich Serbien wurde mittels einer diplomatischen Note ultimativ dazu aufgefordert, binnen 48 Stunden nach Überreichung durch den k. u. k. Gesandten in Belgrad die ihm darin gestellten Bedingungen, insbesondere betreffend das Vorgehen gegen die Hintermänner des Attentates auf serbischem Territorium, uneingeschränkt anzunehmen; jeglicher Vorbehalt würde als Kriegsgrund betrachtet. Der vorliegende Text gibt die letzte, definitive Fassung der in französischer Sprache gehaltenen Note an Belgrad wieder, wie sie am 19. Juli in einer Sitzung des gemeinsamen Ministerrates beschlossen wurde und vom Gesandten Giesl am 23. Juli nachmittags übergeben werden sollte.
Die serbische Antwort erfolgte in letzter Minute und enthielt Einschränkungen, was die geforderte Mitwirkung österreichischer Amtsorgane an den Untersuchungen in Serbien betraf. Somit hatte Giesl weisungsgemäß die diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten abzubrechen und aus Belgrad abzureisen. Die österreichisch-ungarische Kriegserklärung an Serbien erfolgte am 28. Juli 1914.
Das berühmte „Ultimatum“ hatte den Zweck, der internationalen Staatengemeinschaft vor Augen zu führen, dass die Schuld des Kriegsausbruchs bei Serbien läge. Die Bedingungen waren bewusst hart formuliert, sodass man in Wien gar nicht mit deren Annahme rechnete. Seit dem als letzte, besonders empörende Demütigung empfundenen Attentat glaubte man seitens der österreichisch-ungarischen Diplomatie, die Balkanfrage ein für alle Mal auf militärischem Wege, in einem isolierten Krieg gegen Serbien, lösen zu können. Freilich unterschätze man am Wiener Ballhausplatz dabei sträflich die Bereitschaft Russlands, auf Seiten seines serbischen Verbündeten in den Krieg einzutreten, wodurch der Große Krieg tatsächlich unvermeidbar wurde.
Schreiben des k.u.k. Außenministers Berchtold an den österreichisch-ungarischen Gesandten in Belgrad, Wladimir von Giesl, mit dem Textentwurf der am 23.7.1914 an die serbische Regierung zu übergebenden befristeten Demarche („Ultimatum“); deutsche Übersetzung
Schreiben des k.u.k. Außenministers Berchtold an den österreichisch-ungarischen Gesandten in Belgrad, Wladimir von Giesl, mit dem Textentwurf der am 23.7.1914 an die serbische Regierung zu übergebenden befristeten Demarche („Ultimatum“); deutsche Übersetzung
HHStA, MdÄ PA I 811
Schreiben des k.u.k. Außenministers Berchtold an den österreichisch-ungarischen Gesandten in Belgrad, Wladimir von Giesl, mit dem Textentwurf der am 23.7.1914 an die serbische Regierung zu übergebenden befristeten Demarche („Ultimatum“); deutsche Übersetzung
HHStA, MdÄ PA I 811
Schreiben des k.u.k. Außenministers Berchtold an den österreichisch-ungarischen Gesandten in Belgrad, Wladimir von Giesl, mit dem Textentwurf der am 23.7.1914 an die serbische Regierung zu übergebenden befristeten Demarche („Ultimatum“); deutsche Übersetzung
HHStA, MdÄ PA I 811
Schreiben des k.u.k. Außenministers Berchtold an den österreichisch-ungarischen Gesandten in Belgrad, Wladimir von Giesl, mit dem Textentwurf der am 23.7.1914 an die serbische Regierung zu übergebenden befristeten Demarche („Ultimatum“); deutsche Übersetzung
HHStA, MdÄ PA I 811
Schreiben des k.u.k. Außenministers Berchtold an den österreichisch-ungarischen Gesandten in Belgrad, Wladimir von Giesl, mit dem Textentwurf der am 23.7.1914 an die serbische Regierung zu übergebenden befristeten Demarche („Ultimatum“); deutsche Übersetzung
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