Auf den Spuren der Wahrheit

Tagebucheintrag vom
17.07.1916
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Kaiser
Tagebucheintrag von
Karl Schneller
Erklärung
17.7.1916

Die neuen Befehlsverhältnisse sind nun vollständig in Kraft getreten; das heißt das HGK hat den direkten Befehl über die Rayone I, II sowie über das Korps Roth übernommen. - Bei 11. Armee dauernd schweres Artilleriefeuer gegen den Abschnitt des XX.Korps. An Fleimstalfront starkes feindliches Feuer gegen Raum nördlich des Pellegrino Tales und in der Marmolata; an der Kärntner Front im Fella und Raibler Abschnitt.

Morgen fährt Chef zu einer Besprechung mit Falkenhayn nach Berlin. Werde jedenfalls seine Rückkunft noch abwarten, da es sehr möglich ist, dass die Deutschen eine weitere Forderung nach Kräfteabgabe von der Südwestfront stellen. Heute ist auch der Abtransport der letzten Division, der 34., beendet; auch das I.KK. ist bereits abgefahren und heute mittags ging auch der engere Stab des 3. Armeekommandos mit separatem Schnellzug ab.

Auch abends nichts Besonderes. Abweisung kleinerer Angriffe im Ortler und Tofanagebiet.

Sehr interessant sind die diplomatischen Depeschen der letzten Tage. Die Franzosen ersuchen die Italiener, im Falle einer Offensive von Saloniki aus durch eine Demonstration bei Valona mitzuwirken. Sonnino ist der Auffassung (14.7.), dass nach der allgemeinen Lage keine Möglichkeit hiezu vorliege, will aber noch den militärischen Oberkommandanten befragen. Hiebei stellt er neuerdings fest, dass die Italiener bereit gewesen wären, eine Brigade nach Saloniki zu entsenden, wenn sich eine Offensive gegen die Bulgaren entwickelt hätte. - Die Engländer haben bereits die Zustimmung zur Offensive von Saloniki nach Monastir erteilt. (Hat den Zweck, die Bulgaren zu binden und dadurch die Rumänen von der Furcht vor den Bulgaren zu befreien). Eine Depesche vom 14.7. aus Petersburg nach Rom besagt, dem geheimen Bulletin des russischen Generalstabes zufolge wird die Verschiebung deutscher Truppen von der französischen zur russischen Front festgestellt. Von der italienischen Front seien 3 ½ österreichisch-ungarische Armeekorps an die russische geschoben worden. - Der geheime Vertrag mit Rumänien soll nach Ansicht Sasonows im Wesen folgendes festsetzen: 1) Geheimhaltung der Existenz des Vertrages bis zur Vollendung der Mobilisierung und bis zu dem von der künftigen Militärkonvention für den Eintritt in den Feldzug festgesetzten Termin. 2) Präzise Garantien, dass Rumänien beim künftigen Friedensvertrag (innerhalb der Grenzen der Vereinbarungen der Entente) auf Kosten Österreich-Ungarns diejenigen mutmaßlichen Erwerbungen erhalten wird, die das rumänische Heer tatsächlich besetzt haben wird. 3) Die effektive Besetzung dieser Gebiete muss im Einvernehmen mit dem russischen Generalstab erfolgen (damit das rumänische Heer auch anderweitig verwendet werden kann). 4) Genaue Umschreibung der Grenzen der versprochenen territorialen Erwerbungen. 5) Beitritt zur Londoner Erklärung wird nicht gefordert. 6) Verpflichtung, dass Rumänien allen Mächten den Krieg erkläre, mit denen sich die Alliierten im Krieg befinden; wenigstens aber an Österreich-Ungarn und Bulgarien, und Abbruch der wirtschaftlichen Beziehungen zu allen anderen. 7) Verpflichtung, alle Kräfte gegen alle Feinde der Entente einzusetzen. 8) Abschluss einer Militärkonvention zwischen rumänischem und russischem Generalstab. 9) Freier Durchzug der russischen Truppen durch rumänisches Gebiet. 10) Der Termin zwischen Abschluss des Vertrages und Eintritt in den Krieg soll nicht über 2 Wochen betragen.

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