Der Strafprozess

Die Hauptattentäter, deren Helfer und Mittäter waren schnell verhaftet. Exakt vier Monate nach dem Attentat, am 28. Oktober 1914, wurde das Urteil gesprochen. Trotz des großen öffentlichen Drucks wurde der Strafprozess gegen die Attentäter nach rechtsstaatlichen Prinzipien geführt. Durch die seit Kriegsbeginn geltenden Ausnahmeverfügungen war in vielen Gebieten der Monarchie, darunter in Bosnien und Herzegowina, auch für Zivilisten bei Verbrechen des Hochverrats die Militärgerichtsbarkeit mit den strengeren Normen des Militärstrafrechts zuständig. Die Strafsache gegen die Sarajevo-Attentäter hingegen wurde, da die Straftaten vor Kriegsbeginn gesetzt worden waren, durch das Kreisgericht Sarajevo nach den Normen des zivilen Strafgesetzes und der zivilen Strafprozessordnung verhandelt. Die Forderung des Landeschefs Potiorek, den Prozess vor dem Festungsgericht Sarajevo zu verhandeln, wurde vom k. u. k. gemeinsamen Finanzminister Leon Ritter von Biliński, als oberster Instanz für die Verwaltung Bosniens und der Herzegowina, wegen des Fehlens gesetzlicher Grundlagen zurückgewiesen. So wurden trotz Ausschöpfung des Strafrahmens nur wenige Todesurteile gefällt, da die Mehrzahl der Angeklagten, insbesondere die drei Hauptattentäter, noch nicht volljährig war. Insgesamt gab es 16 Verurteilungen und 6 Freisprüche. Die Mehrzahl der Beschuldigten wurde wegen Hochverrats und Meuchelmordes oder Beihilfe hierzu mit schwerem Kerker von 7 bis 20 Jahren bestraft. 

Die drei Hauptattentäter wurden „zur Strafe des schweren Kerkers in der Dauer von zwanzig Jahren, verschärft durch eine Faste monatlich und am 28. Juni jedes Jahres durch hartes Lager und Einzelhaft in dunkler Zelle“ verurteilt. Außerdem gab es eine lebenslängliche Kerkerstrafe und fünf Todesurteile, die mit dem Strange (Würgegalgen) vollzogen wurden. 

Das Urteil, in „bosnischer“ (serbokroatischer) Sprache in lateinischer und kyrillischer Schrift ausgefertigt, liegt in mehreren beglaubigten Übersetzungen vor. Zwei davon befinden sich heute im Kriegsarchiv, eine vom 2. Dezember 1914 in den Akten des k. und k. Kriegsministeriums, die andere vom 15. März 1915 in den Beständen des Militärgerichtsarchivs. 

Über die Attentäter, ihre Verurteilung und Haftbedingungen präsentiert das Kriegsarchiv eine ganze Reihe an weitgehend unbekannten Dokumenten aus den Beständen des k. und k. Kriegsministeriums. 

Die im Kriegsarchiv verwahrten Fotografien zeigen die Attentäter („Verschwörer“) im Gerichtssaal zu Sarajevo und mit k. u. k. Militäreskorte.

Gavrilo Princip und Genossen

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Urteilsausfertigung des Kreisgerichtes in Sarajevo

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