Kriegsfinanzierung
Kriegsanleihen

Die Kriegsanleihen waren das wichtigste Finanzierungsinstrument zur Deckung der Kriegsausgaben sowohl in Österreich-Ungarn als auch im Deutschen Reich.

Formal gesehen sind Kriegsanleihen verzinsliche Wertpapiere, die einen Kredit an staatliche Institutionen zum Inhalt hatten. Dessen Tilgung hängt allerdings, unausgesprochen, vom Ausgang der kriegerischen Auseinandersetzung ab, kommt also, etwas verkürzt, einer Wette auf den Sieg der eigenen Streitkräfte nahe.

Diesem Makel wurde durch eine etwas höhere Verzinsung, den Wegfall sonstiger Geldanlageformen und v.a. durch massive Propaganda, die die Zeichnung der Kriegsanleihen zur patriotischen Pflicht erklärte, begegnet.

In einem Exposé vom Sommer 1914 sah k. k. Finanzminister Freiherr von Wimmer die Aufnahme einer Kriegsanleihe von einer Milliarde Kronen vor. Er wollte mit der Höhe der Anleihe ein Zeichen der Stärke setzen, um das Vertrauen in die finanzielle Leistungsfähigkeit Österreich-Ungarns zu dokumentieren.

Schon die erste Kriegsanleihe im September 1914 übertraf diese Planungen bei Weitem:  Sie erbrachte in Cisleithanien 2,153 Mrd. Kronen.

Insgesamt wurden in Cisleithanien bis Kriegsende acht Anleihen im Umfang von 35,13 Milliarden Kronen zur öffentlichen Zeichnung ausgegeben: Die ersten drei Kriegsanleihen in Form von fünfprozentigen Schatzscheinen, die Rückzahlung zur Schonung des Staatsschatzes gestaffelt ab 1. April 1920, 1. Mai 1925 bzw. 1. Oktober 1930. Die nächsten fünf Kriegsanleihen wurden in Form von vierzigjährigen Schuldverschreibungen ausgegeben, gleichzeitig wurden auch Schatzscheine emittiert.

In Ungarn wurden 17 Anleihen in der Höhe von 18,85 Milliarden Kronen aufgelegt, 13 davon öffentlich, meist in Form von sechsprozentigen, später fünfeinhalbprozentigen Staatsrenten, und vier direkt an Kreditinstitute freihändig vergeben, in Form kurzfristiger fünf- und fünfeinhalbprozentiger Schatzscheine.

Die Kriegsanleihen wurden nur im Inland und in geringem Umfang bei den verbündeten Mächten aufgelegt.

Der Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie 1918 begrub die Hoffnungen auf Rückzahlung der riesigen Schulden durch Reparationen und Gebietsabtretungen der Kriegsgegner. Tatsächlich wurden sie in der Hyperinflation bis 1923 total entwertet und meist vorzeitig durch den Gegenwert eines Butterbrotes abgelöst.

Exposé Sektionschef von Wimmer über eine Kriegsanleihe

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Scans der acht österreichischen Kriegsanleihen

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Packungsaufdruck bei „Manoli“-Zigaretten

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Kaiserliche Verordnung betreffend die Vornahme von Kreditoperationen zur Bestreitung der Auslagen für ausserordentliche militärische Vorkehrungen aus Anlaß der kriegerischen Verwicklungen

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Kaiserliche Verordnung betreffend außerordentliche Maßnahmen hinsichtlich der Geschäftsführung Vorkehrungen der Oesterreichisch-ungarischen Bank

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