Einleitung

Die österreichische Reichshälfte der Monarchie war während des Krieges in zwei administrative Bereiche geteilt: in den Frontbereich und Etappenraum der „Armee im Felde“ und in das „Hinterland“. Für die Verwaltung des Hinterlandes waren für nicht-militärische Angelegenheiten weiterhin die Zivilbehörden, für militärische Angelegenheiten das k. u. k. Kriegsministerium und das k. k. Ministerium für Landesverteidigung zuständig. Der Bereich der „Armee im Felde“ hingegen lag in der Zuständigkeit des allmächtigen Armeeoberkommandos (AOK). Im Laufe des Krieges wurden immer weitere Teile Cisleithaniens dem Einfluss der Regierung im Hinterlande entzogen und der militärischen Kontrolle des AOK unterstellt.

Der Bereich des Hinterlandes war bedeutend kleiner, umfasste lediglich Ober- und Niederösterreich, Böhmen, sowie Teile Mährens und Schlesiens. Doch sogar im Hinterland standen im Rahmen des Kriegsleistungsgesetzes kriegswichtige Einrichtungen unter militärischer Aufsicht. So gab es schließlich in Cisleithanien kaum eine Region, die nicht unter militärischer Kontrolle gestanden hätte.

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